_ 543217transparenCI - CONTEXT

Folgendes ist fuer das verstaendnis der zusammenhaenge wichtig:
who's afraid of on. ist eine internationale initiative, die sich fuer die analyse, entwicklung und auspraegung von online-systematiken einsetzt. In deutschland ist im fruehjahr 2002 ein gleichnamiger verein gegruendet und im juli in das hamburgische vereinsregister eingetragen worden.
Der verein agiert mit dem untertitel 'zur auspraegung von gerechtigkeiten durch online_systeme' und entwickelt mit kuenstlerischen und wissenschaftlichen methoden gerechtigkeitsfoerdernde masznahmen. Unter anderem konnte der verein die externe leistung 'kommunikationsgutachten' fuer eine gemaess der satzung wertvolle erweiterung des spektrums gewinnen.

Im rahmen eines solch erstellten kommunikationsgutachtens wurde von einem der beteiligten eines zu begutachtenden kommunikationskomplexes ein rechtsanwalt eingeschaltet, der das erstellte gutachten als rechtsberatende taetigkeit ausmachte und die hanseatische rechtsanwaltskammer hamburg [hrak] zu einer aus seiner sicht moeglichen abmahnung einschaltete. Eine darauf geforderte unterlassungserklaerung wurde durch den abgemahnten verein mehrfach begruendet nicht abgegeben. Dennoch hat die hanseatische rechtsanwaltskammer klage beim landgericht hamburg eingereicht. Das lgHH uebersandte dem entwickler, urheber und auch ersteller des strittigen gutachtens erwin liedke eine klage, in der ein irgendwie gearteter bezug zum verein who's afraid of on.e.v. nicht auszuschliessen war. Als member of board des vereins fragte erwin liedke mehrfach fuer den verein nach, ob dieser selbst beklagter sei, da diesem bislang keine klage vorlaege und man sich gegebenenfalls gesondert verteidigen moechte.

Am 2003-05-07 fand ohne klagzustellung an den verein die anberaumte verhandlung statt - selbstredend ohne anwesenheit des (nicht informierten) vereins. Gegen den verein wurde folglich ein urteil wegen eingetretender saeumnislage erlassen. Die darauf zunaechst durch den verein angemahnte aufarbeitung wurde durch den eingeschalteten praesidenten des landgerichts hamburg unter leitung von herrn richter dr pfannenstiel als unbegruendet zurueckgewiesen, da der vorsitzende richter der zivilkammer 15 herr richter markus schneider in einer dienstlichen aeusserung erklaert hatte, 'der beklagte zu 2 [anm: erwin liedke] hat offenkundig die sendung samt klage und ladung ungeoeffnet mit dem handschriftlichen hinweises 'zurueck an absender' zurueckgesandt; das couvert mit klage und ladung befindet sich wieder bei der akte.'
Der verein sah sich aufgrund dieser beschuldigung verpflichtet, weitere untersuchungen auch gegen sein vorstandsmitglied zu veranlassen und erbat hierzu die unterstuetzung der internationalen initiative who's afraid of on. Der praesident des landgerichts hamburg sowie der vorsitzende der zk15 wurden aufgefordert, bis 2003-08-22 fuer die untersuchung das strittige schriftstueck zu uebersenden.
Am 2003-08-21 erklaerte erwin liedke den beteiligten unter zuhilfenahme eines eyes2k-tools© [hier: sworn statement], dass er '... keine postalische sendung an den verein who's afraid of on. e.v. mit dem handschriftlichen vermerk 'zurueck an absender' versehen habe'.

Das landgericht hat das beweisstueck bis heute nicht zugestellt, so dass die initiative in ihrer abschliessenden 11 seiten fassenden wuerdigung bzgl dieses sachverhaltes folgendes anmerken konnte:
'Innerhalb der vorliegenden Untersuchungen ist nicht feststellbar, ob ein entsprechendes Klageschreiben an den Verein
- von der Zivilkammer 15 je erstellt wurde,
- zum behaupteten Zeitpunkt 03.04.2003 erstellt wurde,
- zum Zeitpunkt der Verhandlung am 07.05.2003 existierte,
- an den Verein who¹s afraid of on. e.V. gesendet wurde,
- zurückgegangen ist und,
- sofern es zurückgegangen ist, von wem es zurückgesandt wurde.
Es ist weiterhin nicht ersichtlich, warum die Zivilkammer 15 die Klage an den Verein lt. Aussage Herrn Richter Schneiders lediglich per Einwurf in den Briefkasten zustellen liess.'

Die untersuchungen gegen das vorstandsmitglied erwin liedke wurden am 09.09.2003 auf der grundlage des sworn statements von erwin liedke sowie der nicht erfolgten beweisdarlegung durch die zivilkammer 15 des landgerichts eingestellt.
Der verein who's afraid of on. e.v. ist somit laut aussagen der fuer den praesidenten des landgerichts pruefenden herrn richter dr pfannenstiel sowie des vorsitzenden der zivikammer 15 herrn richter schneider eigentuemer einer "sendung samt klage und ladung", die bis zum heutigen tage nicht in den rechtmaessigen besitz des vereins gelangte. Der verein ist sich sicher, dass das landgericht die rechtmaessigkeit der eigentumsverhaeltnisse nicht bezweifeln wird.



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